Erläuterung der Wappenteile

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August Gottlob Franz Adolph 
Freiherr von Berlepsch 
(1790-1867)

Königlich Sächsischer Oberlandforstmeister.

Träger des Komturkreuzes I. Klasse des Sächsischen-Verdienst-Ordens.

Der folgende Text ist ein Auszug aus einem Vortrag (1971) von Erbkämmerer Hans Dieter Freiherr v.Berlepsch.
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Zeichnung von G. Weinhold, Dresden 1851.

August Gottlob Franz Adolph Freiherr von Berlepsch wurde am 27.11.1790 auf dem Klostergut in Seebach geboren. Die ersten 5 Jahre verbrachte er in Seebach und dann 3 Jahre bei seiner Großmutter in Mihla. Anschließend bis zum 13. Lebensjahr wurde er und sein Bruder Ludwig in der Familie von Pastor Knoll in Seebach ausgebildet. Geographie und Geschichte wurde gar nicht gelehrt, dafür lateinische Grammatik und Französisch um so intensiver. Ansonsten war diese Zeit zusammen mit seinem Bruder "Louis" (Ludwig) und des Pastors Sohn ziemlich ungebunden.

1805 bis 1808 kam er nach Mühlhausen wo er unter anderen Fächern hauptsächlich Mathematik studierte. In diese Zeit fiel der verhängnisvolle Tag der Schlacht von Jena (1806). Er war während der Schlacht in Eisenach und sah dort den Rückzug der Truppen mit an. Die beiden älteren Brüder Gottlob und Ludwig gerieten in französische Gefangenschaft und wurden auf Ehrenwort entlassen nie wieder gegen die Franzosen zu dienen. Infolgedessen entschied sich sein Bruder Ludwig den militärischen Dienst zu verlassen und das väterliche Gut in Seebach zu übernehmen. August, der eigentlich das Gut übernehmen sollte, kam stattdessen in die Forstlehranstalt des damaligen herzoglich Weimar'schen Forstmeisters Heinrich Cotta in Zillbach. 

Die frohe Zeit in Zillbach wurde durch ein Ereignis unterbrochen bei dem 1810 seine Mutter und seine Schwester Wilhelmine ums Leben kamen. Abends entzündete sich das Pulver auf einem durch die Stadt fahrenden französischen Planwagen. Die Explosion zerschmetterte die umliegenden Häuser und setzte sie in Brand. Seine Mutter und seine Schwester verbrannten in den Trümmern. (Ein Knochensplitter seiner Mutter wird heute noch im Staatsarchiv Marburg aufbewahrt.)

1811 folgte er seinem großen Lehrmeister Heinrich Cotta, der als Forstrat nach Tharandt berufen wurde, um dort die Direktion über die Vermessung und Einrichtung der dortigen Staatswaldungen zu übernehmen. 1812 wurde August auf Vorschlag Cottas in die Oberforstmeisterei Pretzsch berufen, um diese nach Cottas System einzurichten. Dort erlebte er als Zuschauer mehrere Schlachten, die in der Nähe stattfanden. Er sah die Franzosen in vollem Glanz 1812 nach Russland ziehen und 1813 die Trümmer der "Grande Armée" einzeln zurückkommen. Als 1813 die Schlacht bei Leipzig geschlagen wurde, hörte er das Feuer genau und folgte zu Fuß als Zuschauer den dorthin rückenden Franzosen nach. Am 19.Oktober stand er auf dem Schlachtfeld, wo die Toten in grässlicher Verwirrung untereinander lagen. Noch 1813 meldete er sich, 23jährig, mit der lfd. Nummer 15 in der Stammliste beim "Banner der freiwilligen Sachsen", dem sächsischen Freikorps gegen die Franzosen, wurde den Fußjägern in Leipzig zugeteilt, rückte mit dem Banner bis vor Mainz vor, das sich beim Pariser Friedensschluss ergab, und wurde im Juni 1814 zum Sous-Leutnant ernannt. 

Im Juli 1814 kehrte er wieder nach Pretzsch zurück, wo ihm dann die Stelle des Vicedirektors der Forst- und Taxationsanstalt Tharandt übertragen wurde. 1819 wurde er Forstmeister und 1820 erhielt er die Befugnis an den Beratungen im Finanzministerium teilnehmen zu dürfen. 1821 heiratete er seine damals erst 17-jährige Frau, die er auf einer Pirschfahrt kennen gelernt hatte und wofür diese sich eine Ohrfeige ihrer Mutter einhandelte. Später wurde dann aber alles gut. Die Ehe war eine glückliche, fröhliche und humorvolle und war mit 13 Kindern gesegnet von denen das jüngste Preußischer Staatsminister wurde. In der Familie wurde viel gelacht und gescherzt. Wenn einem Gast zu Tische ein Glas umkippte kippte die Hausfrau das ihre auch um und lachte darüber.

1854 wurde er Oberlandforstmeister mit dem Range eines Geheimen Rates, bis zu seinem Ruhestand 1860. Unter seiner langjährigen Verwaltung erreichte das sächsische Forstwesen eine allgemein anerkannte hohe Blüte, namentlich stieg die Rentabilität der Staatsforste zu einer bedeutenden Höhe, wodurch er sich einen bleibenden Verdienst und einen in der Forstwelt rühmlich bekannten Namen gemacht hat. Zu seinem Ausscheiden aus dem Amt im Jahr 1860 nach 46 Dienstjahren verlieh im König Johann von Sachsen das Komturkreuz I.Klasse des sächsischen Civil-Verdienst-Ordens.

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Signatur: Staatsarchiv Marburg, Familienarchiv 340 von Berlepsch, Nr. 392

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Mit der Zeit kam er zu ganz beträchtlichen Besitzungen. Sein Bruder Ludwig, seit 1837 Landrat des Kreises Langensalza, starb 1837. Er wurde von seinen Brüdern beerbt, wobei  Gottlieb seinen Anteil gegen eine Rente an August abtrat, wodurch August in das Eigentum des Klostergutes Seebach kam. 1857 kaufte er das Rittergut Hambach dazu und gelangte in den Besitz von Welsbach und anderen Besitzungen.

1863 verpachtete er das Klostergut Seebach an seinen Sohn Richard, wo sich auch seine unverheiratete Schwester Amalie aufhielt. 

Gottlob Franz August Adolph Freiherr von Berlepsch (1790 - 1878),  Königlich Sächsischer Oberlandforstmeister.

In Seebach waren zeitweise starke Einquartierungen von preußischen Truppen, die u.a. Pferde requirierten und auch sonst allerhand Unbequemlichkeiten mit sich brachten, gerade in der Erntezeit. Bei Ausbruch des Krieges 1866 war die Familie verstreut in Seebach (nun Preußen), Elberberg (Kurhessen), Berlin (Preußen), Dresden und Umgebung (Sachsen) und Böhmen und die Reisemöglichkeiten stark eingeschränkt. Aber die große Familie hielt durch einen für diese Zeit erstaunlich gut funktionierenden Briefwechsel zusammen.

In seinem letzten (erhaltenen) Brief datiert 16.6.1867 berichtet er, dass es mit seiner Gesundheit nicht mehr zum Besten steht und ihn Spaziergänge durch Feld und Wald anstrengen. Am 4.10.1867 starb er im Ater von 77 Jahren in Dresden, wo er auch beigesetzt ist.

In seinem Testament verfügte er, dass sein ganzer Güterbesitz an seine Söhne gelangen, jedoch durch eine Realteilung nicht zersplittert werden sollte. Den Atzelroder Wald bestimmter er zur Errichtung eines Fonds zur Versorgung der Witwen und Töchter.

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