Erläuterung der Wappenteile

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Das "Wunder" von Urleben.

Im Hessischen Staatsarchiv Marburg befindet sich im Bestand "340 von Berlepsch" ein Schriftstück Nr.123, welches davon berichtet, daß sich wärend der Ostermesse 1708 die Beine Christi auf dem auf dem Altar stehenden Bilde Christi bewegt haben.

Signatur: Hessisches Staatsarchiv Marburg 340 von Berlepsch Nr.123

Actum Hauß Uhrleben den 8ten April 1708.

Obwohl sonsten man nicht im Gebrauch hat, daß ohne erhebliche Ursache  auf Sonntagen oder hochheiligen Feyertagen in Gerichten, oder Aemtern etwas vorgenommen, oder auch registriret werde; So hat dennoch solches, was heutigen ersten heiligen Ostertag, früh um fast 6 Uhr in der Metten, welche in der sogenannten Berg Kirche, alias beat. Virg. Mar. gehalten worden sich an dem Bilde Christi, so in Mannes Größe gut übergüldet, und hinter dem Altar stehet, erzeiget und bewiesen, nicht verhindern mögen, daß Gerichts wegen diese Begebenheit nicht niedergeschrieben worden wäre; Gestalt dem Hauß George Seiffart, Heinrich Pirol Metz, Victor Benckenstein und Christian Schmidt, nach geendigter Frühkirche, oder Metten, vor mir, als der zu hiesigen hochadlichen Berlepischen Gerichten constituiret, erschienen und vorgebracht, beständigst aber dabey asseriret, daß, als das Lied gesungen worden, nämlich erstanden ist der Heil. Christ sich unter währenden Singen, das vorgemeldete und am Altar in Mannes Länge hangende Bild Christi, von den Füßen, da es am Kreutz angenagelt, bis an den Schurz, gereget, gezittert und die Beine hin und her beweget, da indessen solches unterschiedene Leute derer wohl etliche 30 bis 40 genannet werden können, unter währender Lesung des Festevangelii Marc.16. (Jesus ist auferstanden und lebt) da der PfarrHerr Johann Andreas Günther beym Taufstein vor dem Pulte, und also demselben Cruzifix im Rücken gestanden und das Evangelium verlesen, es aber nicht sehen können, solche wundersame Begebenheit fast eine halbe Stunde angeschauet; Er obbenannter Seiffart, wäre hierauf, als der Gottes Dienst fast vollendet, in die Sacristey gegangen, es dem Herrn zu referiren da Pstor aber indessen das Bewegen des schon besagten Bildes Christi aufgehöret; So sey

er, Hans George Seiffart, als Denunczians, auf Erlaubnis des Pastoris, auf den Altar gestiegen um zu sehen, ob etwa solches Kreutz und Bild nicht Mauer, oder Nagelfest sey, es wäre aber befunden worden, daß man es weder hin noch her bringen könnte, sondern solches ganz fest, als eine Mauer gestanden habe, welches auch der Schuldiener mit angesehen. Actum ut supra (geschehen wie oben).  

Hochadl. Berlepische Gerichte hierselbst

George Sebastian Erbe.

 

Den 17.April

Nachdem man Gerichtshalber um allerhand vergebliche Worte und Lügen von der wundersamen Begebenheit, so am ersten Ostertage a.c. allhier in der Kirche beat. Virg. Mar. an dem Bilde Christi gesehen zu vermelde, aber doch sonsten die von dergleichen Dingen mit unterfallene Plappereyen, und Zusätzen zu supprimiren, resolviret, nachfolgende Zeugen, als

Hans Georg Seiffart,
Michael Görbing,
Heinrich Metz,
Hans Jacob Baumgarten,
Victor Benckenstein,
Pirol Jäger,
Hans Schütze,
Melchior Christoph Rost,
Hans Melchior Schmidt, und
Hans Christian Schmidt,

citiren zu lassen und darüber zu vernehmen So haben selbige, nachdem sie coram judicio erschienen es also einmüthiglich bekräftiget, daß dasjenige, was

am ersten Ostertage in der Metten am Bilde Christi geschehen und von mir registrieret worden die reine lautere Wahrheit sey, und könnten es alle Leute, derer wohl bis 40 wären, und sie es selbsten beschwören.

 

Bestärckungs Eid.  

Ich Michael Christoph Görbing, Hans Jacob Baumgarten und Heinrich Metz beschwören mit Hertz und Mund zu Gott im Himmel dem allmächtigen, einen leiblichen wahren Eid, daß alles dasjenige, was mit dem Zittern und Bewegen des Bildes Christi in der Kirche beat. Virg. Mar. aber Bergkirche genannt, am ersten Ostertage a.c. früh fast um 6 Uhr, als die Metten daselbst gehalten worden, geschehen und auf Anbringen Gerichtswegen registriret worden und mir deutlich und verständlich vorgelesen worden die rechte reine und unverfälschte Wahrheit sey, und ich selbst mit anderen Leuten angesehen, so wahr mit Gott helfe, sein heiliges Wort und Evangelium durch Jesum Christum, unserm Herrn, Erlöser, und Seeligmacher, Amen!  

Vorstehenden Eid haben obenbenannte Deponentes in Gegenwart mit unterschriebenen Zeugen actu corporali abgeleget, welches denn Gerichtswegen also vollziehen und zur Nachricht registriren wollen  Actum ut supra.  

Hochadl. Berlepische Gerichte
        George Sebastian Erbe

Hans Georg Seiffart
Hans Melchior Schmidt
Hans Schütze
Victor Benckenstein
Hans Peter Seiffart
Melchior Chritoph Rost
Pirol Jäger

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