Erläuterung der Wappenteile

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Sittich von Berlepsch ( 1513)

Herr auf Berlepsch, Melsungen, Ludwigstein, Staufenberg, ect.
 Gesandter, Hofmeister, Statthalter zu Kassel,  5.Erbkämmerer von Hessen.
 

Der folgende Text ist aus dem von Herrn Dr. Steffen Arndt (Hessisches Staatsarchiv Marburg) im Jahre 2008 erstellten "Findbuch zum Familien-, Herrschafts- und Gutsarchiv v.Berlepsch" entnommen.

"Sittich, Sohn des 3. Erbkämmerers und Landvogts an der Lahn Sittich von Berlepsch, wurde Stifter des Hauses Berlepsch (bzw. Seebach, welches sein Sohn Hans 1523 kaufte). Er erwarb mit seinem Neffen Kaspar 1480 den halben Burgsitz zu Melsungen und 1486 von Landgraf Wilhelm I. die Pfandschaft der Burg und des Amtes Ludwigstein, welche aber schon 1488 wieder ausgelöst wurde. Ebenfalls gemeinsam mit Kaspar erwarb er 1490 das Dorf Ellerode. Sittich trat im Jahr 1494 als Rat und Diener von Haus aus auf Lebenszeit in die Dienste Landgraf Wilhelms III., er mußte vier reisige Pferde halten, bekam aber 30 fl. und 30 Malter partim Marburger Maßes sowie die jährliche Hofkleidung und, wenn er zum Dienst erfordert wurde, Kost, Futter, Nagel und Eisen sowie Ersatz seines reisigen Schadens. Er begleitete den Landgrafen auf die Reichstage zu Worms und Freiburg 1495 bzw. 1498. Landgraf Wilhelm III. verpfändete von 1498 bis 1507 Sittich für 2000 fl. Stadt und Burg Staufenberg (Urkundenabschrift siehe unten). Im Jahr 1504 erneuerte Landgraf Wilhelm II. die Verpfändung der Burg Ludwigstein, erst Landgräfin Anna löste diese Pfandschaft im Jahr 1515. Im Jahr 1507 ernannte der Landgraf ihn als Erbkämmerer zu seinem Gesandten für den Reichstag zu Konstanz. Sittich war 1510 Hofmeister Landgraf Philipps und Statthalter zu Kassel, er starb um 1513."

Viele Urkunden und Dokumente sind bei der Plünderung des von Berlepsch-Schlossarchivs in Hübenthal, das im Dreißgjährigen Krieg durch Tyllisches Kriegsvolk am 11.Juli 1623 geplündert, niedergebrannt und Jost von Berlepsch (1588-1623) getötet wurde, verloren gegangen. Nur wenige Archivalien konnten in den umliegenden Wäldern und in den Latrinen beschädigt wieder eingesammelt werden.

Eine Urkunde vom 30. April 1495 hat überlebt und wird im Hessischen Hauptstaatsarchv Wiesbaden unter der Signatur "HHStAW Abt. 161 U, Nr. 15", mit einer gut leserlichen Abschrift aus der Mitte des 17.Jhdt, aufbewahrt.

In dieser Urkunde verleiht Graf Ludwig von Nassau-Saarbrücken (damals 30 Jahre alt) dem Hofmeister Hans von Dörnberg (Statthalter Wilhelm III), Sittich von Berlepsch (5.Erbkämmerer von Hessen) und Schwager von Hans von Dörnberg, Eberhard Stommel und Werner Lesch, ehemals Vormund des Grafen bis 1490, Peter von Gernsheim, Buchdrucker zu Mainz, Münzmeister Hans Bromme, Gerhard Lindenboltz zu Frankfurt, Ciliax und Richwin als Findern und Anfängern das im Amt Weilmünster auf dem Neuen Berg bei Rohnstadt belegene Bergwerk, das Smytgin, auf welchem dieselben bereits einen Versuch gemacht, Erze zu gewinnen, gegen Abgabe des 11. Kübels oder Zentners von dem gewonnenen Stufenerz bei jeder Austeilung, und erlässt zugleich eine Ordnung für dieses Bergwerk.

Von einer weiteren Urkunde hat eine offizielle Abschrift der landgräflichen Verwaltung überlebt und wird im Hessischen Staatsarchiv Marburg unter der Signatur Kopiar 15, Nr. 64, Bl. 42v aufbewahrt.

In dieser Urkunde vom 15.April 1497 verkauft Landgraf Wilhelm [III.] auf Wiederkauf Schloss, Stadt, Bürger und Einwohner zu Staufenberg mit allen Rechten, Gerichten, Nutzungen, Obrigkeiten und Herrschaft und allem Zubehör an Liegenschaften, Fischereien, Wäldern, Jagden, Zinsen, Diensten, Freveln, Bußen und allen Gefällen, so wie er die Stadt bisher besessen hat, an Sittich von Berlepsch, Sohn des Herrn Sittich, für 2000 fl. Er weist die Einwohner von Staufenberg an, Sittich zu huldigen und ihm gehorsam zu sein, während Sittich Burgmannen, Bürger und Einwohner schirmen und schützen muss. Das Schloss bleibt dem Landgrafen geöffnet, der sich auch den Wiederkauf mit vierteljährlicher Kündigung jährlich Feb. 22 vorbehält.
Siegel des Ausstellers
Am sambstage nach dem sondage Misericordia domini a. etc. 97 (15.April 1497)

[Anmerkung: 1 fl (Gulden) war damals der Wert eines Hausschweins. 2000 Gulden wären demnach heute ca. 700.000 Euro.]

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