Erläuterung der Wappenteile

zur Eingangsseite (home)

zum Inhaltsverzeichns "Personen"

Dr. Dietrich Otto Freiherr von Berlepsch  (1823 - 1896)

Dr. theol., Erster Consistorialrat, Wirklicher Geheimer Rat, Träger des Großkreuzes des Albrechts-Ordens, Mitglied der ersten Ständekammer, Domherrn von Meißen.

Der folgende Beitrag stammt aus dem Biographischen Jahrbuch, Berlin 1897, I.Band

Dietrich Otto von Berlepsch, Präsident des evangelisch-lutherischen Landesconsistoriums des Königreichs Sachsen, wurde in Dresden am 22. September 1823 als Sohn des im Jahre 1864 verstorbenen Oberlandforstmeisters August Freiherr von Berlepsch geboren. 

Er studierte die Rechtswissenschaften und fing seine juristische Carriere als Referendar im Jahre 1851 in der Kreisdirection zu Bautzen an, ging dann aber zur Verwaltung über und kam im Jahre 1858 als Regierungsrat in die Kreisdirection zu Leipzig. 

Bei der Errichtung des evangelisch- lutherischen Landesconsistoriums im Jahre 1874 wurde er als zweiter Consistorialrat nach Dresden berufen und rückte bereits im Jahre 1876 zum ersten Consistorialrat auf. Am 1. Oktober 1883 trat er als Präsident an die Spitze des Consistoriums und vertrat als solcher das Kirchenregiment bei den Landessynoden der Jahre 1886 und 1891. Nach Schluss der letzteren Synode wurde er zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt und honoris causa zum Dr. theol. befördert. Als er sich am 1. Oktober 1892 in den Ruhestand zurückzog, wurde er durch die Verleihung des Großkreuzes des Albrechts-Ordens ausgezeichnet und durch Königliches Dekret zum Mitglied der ersten Ständekammer berufen, sowie zum Domherrn von Meißen gewählt.

Unter seiner Leitung wurde das neue allgemeine Landesgesangbuch eingeführt und die revidierte Perikopenordnung fertig gestellt. Namentlich aber war er bemüht, Auspfarrungen und Neubegründungen von Parochien zu ermöglichen und Mittel und Wege zur Errichtung neuer geistlicher Stellen rings im Lande aufzutreiben.

Wegen seiner persönlichen Liebenswürdigkeit war er bei seinen Untergebenen gern gesehen.

Er starb in Dresden am 15. Januar 1896.

Die Dresdener Nachrichten haben ihm 1896 folgenden Nachruf gewidmet.

Gestern Nachmittag nach 2 Uhr starb hier im 74.Lebensjahre Se. Excellenz Wirklicher Geh. Rath Dr. th. Dietrich Otto von Berlepsch. Nur wenige Jahre war es dem hochverdienten Manne, der am 30.September 1892 von dem verantwortungsreichen Posten eines Präsidenten des evang.-luth. Landeskonsistoriums zurücktrat, vergönnt, den Ruhestand zu genießen. 1874 war der Entschlafene bei Errichtung des Konsistoriums berufen, die neue kirchliche Verfassung in's Leben einzuführen und sie mit dem rechten Geist zu erfüllen. Zuerst als zweiter weltlicher Rath in das Kollegium eingetreten und im Jahre 1876 in die Stelle des ersten Raths befördert wurde Herr v.Berlepsch nach dem frühen Tod des Herrn Präsidenten v.Uhde unter dem 1.Oktober 1883 von den in Evangelicis beauftragten Herren Staatsministern zum Präsidenten des Landeskonsistoriums bestellt. Während eines 9jährigen Zeitraumes und bis zum Eintritt in sein 70. Lebensjahr ist diese schwere und verantwortungsvolle Amt mit hoher Auszeichnung und zu großem Segen für die Landeskirche von ihm bekleidet worden. Ein reicher Schatz von praktischer Geschäftserfahrung, erworben in einer langjährigen amtlichen Thätigkeit, namentlich auch in den kirchlichen Geschäften der vormaligen Kreisdirektion zu Leipzig, und ein dabei an den tag gelegtes warmes Interesse für die Kirche mußten den damaligen Regierungsrath v.Berlepsch "dem Kirchenregiment" als ganz besonders für die Aufgaben geeignet erscheinen lassen, welche dem neubegründeten Landeskonsistorium in der ihm zugewiesenen, selbstständigen Wirksamkeit gestellt waren und deren glückliche Lösung für die Entwickelung und Befestigung unserer kirchlichen Einrichtungen und die Erweckung und Kräftigung kirchlichen Lebens von der entscheidendsten Bedeutung sein mußte. 1882 ward ihm der Titel und Rang als Geheimer Rath verliehen. Wichtige kirchliche Gesetze und Ordnungen sind unter seiner Leitung und persönlicher Mitarbeit zu Stande gekommen. Aus früherer Zeit ist vor Allem der im Jahre 1881 erlassenen Trauordnung zu gedenken, durch welche zum ersten Mal das kirchliche Eherecht einer vollständigen gesetzlichen Regalung unterzogen worden ist, deren Bearbeitung eben deshalb aber auch mit besonderen Schwierigkeiten verbunden war. Als Kommissar des Kirchenregiments fiel Herrn v.Berlepsch vor Allem auf den Landessynoden von 1886 und 1891 die Vertretung desselben zu. Nach Schluß der letztgenannten Synode verlieh ihm königliche Huld den Charakter als Wirkl. Geh. Rath und die theologische Fakultät zu Leipzig ernannte ihn zum Ehrendoktor der Theologie, und als er nach 40jähriger ehrenvoller Amtslaufbahn im Staats- und Kirchendienste in den Ruhestand trat, verlieh dem hochverdienten Beamten, der bereits das Kompturkreuz 1.Klasse des Verdienstordens besaß, Se. Majestät der König das Großkreuz vom Albrechtsorden. Der Verstorbene gehörte bekanntlich auch der Ersten Ständekammer als Mitglied an und zählte zu den Meißner Domherren. Aus seiner weiteren gemeinnützigen Thätigkeit seien die Verdienste um die voigtländischen Frauenvereine und zahlreichen Stiftungen des Landes hervorgehoben. Der Name v.Berlepsch wird allezeit in ehrenvoller Erinnerung bleiben.

* * *

Vgl.: Der Hausvater. Evangelisch-kirchliches Monatsblatt für Leipzig und Umgegend. Leipzig 1892. II, 34. — Amtskalender für evangelisch-lutherische Geistliche im Königreich Sachsen auf das Jahr 1897, Frankenberg o. J., S. 181, 182.

eine Seite zurück

eine Seite weiter