[lat.
sigillum], Abdruck eines oft ebenfalls Siegel genannten Stempels
(Petschaft), Fingerringes oder im Altertum auch einer kleinen Walze
(Roll-Siegel) mit spiegelverkehrt eingraviertem Siegel-Bild und Schrift in
eine weiche, später erhärtende Masse, z.B. Ton (im ganzen Altertum und bei
Arabern), Wachs, Blei (Papst-Siegel), Siegel-Lack (seit dem 16.Jh.). Das
Siegel diente als Erkennungs- und Beglaubigungszeichen, auch als Verschluss
von Schriftstücken oder Gefäßen zum Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme bzw.
Verfälschung des Inhalts.
Im
Mittelalter bildeten die Siegel einen wesentlichen Bestandteil des
Rechtswesens. Allgemeine Glaubwürdigkeit besaßen zunächst nur die Siegel des
Papstes, des Kaisers, der Könige und Fürsten sowie der geistlichen
Korporationen für ihre Urkunden (Bullen). Zur Erhöhung der Sicherheit
dienten rückseitige Abdrücke kleiner Ring-Siegel, die sich zu Sekret- oder
Geheim-Siegeln entwickelten. In der Folgezeit belegten Siegel an oder unter
Dokumenten bei Amtshandlungen die Rechtmäßigkeit des Vorganges und der
handelnden Person.
Herrn
Peter Baum, Idstein, haben wir die kleine Auswahl älterer Siegelabgüsse von
Amtsinhabern aus der Familie von Berlepsch zu verdanken.