Erläuterung der Wappenteile

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Siegel

[lat. sigillum], Abdruck eines oft ebenfalls Siegel genannten Stempels (Petschaft), Fingerringes oder im Altertum auch einer kleinen Walze (Roll-Siegel) mit spiegelverkehrt eingraviertem Siegel-Bild und Schrift in eine weiche, später erhärtende Masse, z.B. Ton (im ganzen Altertum und bei Arabern), Wachs, Blei (Papst-Siegel), Siegel-Lack (seit dem 16.Jh.). Das Siegel diente als Erkennungs- und Beglaubigungszeichen, auch als Verschluss von Schriftstücken oder Gefäßen zum Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme bzw. Verfälschung des Inhalts.

Im Mittelalter bildeten die Siegel einen wesentlichen Bestandteil des Rechtswesens. Allgemeine Glaubwürdigkeit besaßen zunächst nur die Siegel des Papstes, des Kaisers, der Könige und Fürsten sowie der geistlichen Korporationen für ihre Urkunden (Bullen). Zur Erhöhung der Sicherheit dienten rückseitige Abdrücke kleiner Ring-Siegel, die sich zu Sekret- oder Geheim-Siegeln entwickelten. In der Folgezeit belegten Siegel an oder unter Dokumenten bei Amtshandlungen die Rechtmäßigkeit des Vorganges und der handelnden Person.

Herrn Peter Baum, Idstein, haben wir die kleine Auswahl älterer Siegelabgüsse von Amtsinhabern aus der Familie von Berlepsch zu verdanken.

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